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Förderzeitraum von 2022 bis 2032

»Innenstadt West«

Die Aufgabe: Modernisierung der zentralen Fußgängerzone Ulms und Umbau der unmittelbar daran angrenzenden Stadtbereiche.

Art des Sanierungsverfahrens: umfassendes Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB.

Die Herausforderung: Massive Umbrüche im stationären Einzelhandel und ein deutlich geändertes Einkaufsverhalten machen auch vor der Ulmer Innenstadt nicht halt. Die dortigen Leerstände nahmen in den letzten Jahren erheblich zu, ein Trend, der sich pandemiebedingt weiter beschleunigt hat. Hinzu kommt, dass die angrenzenden Bereiche bis hin zur Neuen Straße kaum Aufenthaltsqualität, aber große städtebauliche/funktionale Defizite besitzen.

Handlungsfelder: Neugestaltung der sichtbar in die Jahre gekommenen öffentlichen Flächen und Anpassung an neue Mobilitätsformen, Stärkung der Nutzungsmischung, Etablierung von neuen Nutzungen, klimarelevante und ökologische Anpassungen der Freiflächen und der Bebauungen, Verknüpfung mit den umgebenden Stadträumen.

Was bisher geschah:

  • 23. März 2021: Festlegung des Untersuchungsgebiets und Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt;
  • II. Quartal 2021: Start der vorbereitenden Untersuchungen und des öffentlichen Dialogs gemeinsam mit dem Projekt „Neugestaltung der zentralen Fußgängerzone“ in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Ulm;
  • Oktober 2021: Bericht zum Stand der vorbereitenden Untersuchungen und Antragstellung zur Aufnahme in die Städtebauförderung im Fachbereichsausschuss der Stadt Ulm;
  • Juni 2022: Aufnahme des neuen Sanierungsgebietes „Innenstadt West“ in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP);
  • September 2023: Abschlussveranstaltung zu den Vorbereitenden Untersuchungen im Saal der Wengenkirche;
  • 14. März 2024: Informationsveranstaltung zum neuen Sanierungsgebiet und zu den Planungen im Zusammenhang mit dem Umbau der Fußgängerzone im M25;

GEBIETSFLÄCHE

  • ca. 14,7 ha

FÖRDERPROGRAMM

SANIERUNGSVERFAHREN

  • umfassendes Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB

RECHTSVERBINDLICHE FESTLEGUNG

SANIERUNGSSCHWERPUNKTE

FÖRDERRAHMEN

LAUFZEIT

Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahme „Innenstadt West“
Vorbereitende Untersuchungen

V U Stand 05.2024
Vorbereitende Untersuchungen »Innenstadt West« (PDF, 38 MB)

A N H A N G Stellungnahmen

A N H A N G Fragebögen

A N H A N G Pläne

W E I T E R E D O W N L O A D S

Dirk Feil

Geschäftsführer
d.feil[at]san-ulm.de
Telefon 0731 / 15 386-21

 


Aktuelles

Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet »Innenstadt West« am 14.03.2024

Am Donnerstag, den 14. März 2024,

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04. Mai: Tag der Städtebauförderung 2024

Samstag, 04. Mai 2024
Quartiersfest am Blau Strand

von 13 bis 19 Uhr
am Parkhaus Deutschhaus

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Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet »Innenstadt West«

Am Donnerstag, den 14. September 2023, fand im Saal der Wengenkirche die Informationsveranstaltung

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Ulm macht Innenstadt

Ihre Meinung ist uns wichtig! Die gesammelten Ergebnisse aus dem Online-Dialog, den Fachgesprächen und den Veranstaltungen finden Sie im Endbericht zur Beteiligung.

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