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Förderzeitraum von 2021 bis 2031

»Innenstadt West«

Die Aufgabe: Modernisierung der zentralen Fußgängerzone Ulms und Umbau der unmittelbar daran angrenzenden Stadtbereiche.

Art des Sanierungsverfahrens: umfassendes Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB.

Die Herausforderung: Massive Umbrüche im stationären Einzelhandel und ein deutlich geändertes Einkaufsverhalten machen auch vor der Ulmer Innenstadt nicht halt. Die dortigen Leerstände nahmen in den letzten Jahren erheblich zu, ein Trend, der sich pandemiebedingt weiter beschleunigt hat. Hinzu kommt, dass die angrenzenden Bereiche bis hin zur Neuen Straße kaum Aufenthaltsqualität, aber große städtebauliche/funktionale Defizite besitzen.

Handlungsfelder: Neugestaltung der sichtbar in die Jahre gekommenen öffentlichen Flächen; Anpassung an neue Mobilitätsformen, Stärkung der Nutzungsmischung, Etablierung von neuen Nutzungen, klimarelevante und ökologische Anpassungen der Freiflächen und der Bebauungen, Verknüpfung mit den angrenzenden Stadträumen.

Was bisher geschah:

  • 23. März 2021: Festlegung des Untersuchungsgebiets und Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt;
  • II. Quartal 2021: Start der vorbereitenden Untersuchungen und des öffentlichen Dialogs gemeinsam mit dem Projekt „Neugestaltung der zentralen Fußgängerzone“ in enger Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Ulm;
  • Oktober 2021: Bericht zum Stand der vorbereitenden Untersuchungen und Antragstellung zur Aufnahme in die Städtebauförderung im Fachbereichsausschuss der Stadt Ulm;
  • Juni 2022: Aufnahme des neuen Sanierungsgebietes „Innenstadt West“ in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP);
  • September 2023: Abschlussveranstaltung zu den Vorbereitenden Untersuchungen im Saal der Wengenkirche;
  • 14. März 2024: Informationsveranstaltung zum neuen Sanierungsgebiet und zu den Planungen im Zusammenhang mit dem Umbau der Fußgängerzone im M25;
  • 19. Juni 2024: Satzungsbeschluss im Ulmer Gemeinderat;
  • 13. Juli 2024: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Ulm;

GEBIETSFLÄCHE

  • ca. 14,7 ha

FÖRDERPROGRAMM

  • Lebendige Zentren (LZP)

Sonderprogramm

  • Lederhof (NIS)

SANIERUNGSVERFAHREN

  • umfassendes Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB

RECHTSVERBINDLICHE FESTLEGUNG

  • 13.07.2024

SANIERUNGSSCHWERPUNKTE

FÖRDERRAHMEN

  • Stärkung und Neuausrichtung der zentralen Innenstadt zu einem urbanen Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort;
  • Stärkung der Innenstadt als Kultur- und Freizeitort;
  • Erhalt und Stärkung der vielfältigen Funktionen der Innenstadt, insbesondere der Versorgungsfunktion;
  • Stärkung des multifunktionalen Stadtraums mit unterschiedlichsten Nutzungen, insbesondere Einzelhandel, Freizeit- und Kulturangebote, Gewerbe- und Dienstleistungsangebote und nichtstörende, urbane Handwerksbetriebe;
  • Neuordnung von nicht- bzw. untergenutzten Grundstücken;
  • Stärkung der in der Ulmer Innenstadt vorkommenden Gebäudetypologien (u. a. Steiles „Ulmer“ Dach);
  • Moderate Nachverdichtung durch Aufstockung von Bestandsgebäuden;
  • Gebäudemodernisierung unter Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit des Bestandes, der Anforderungen an den Klimaschutz und der Nachhaltigkeit;
  • Verbesserung der Fassadengestaltung entsprechend des Gebiets- bzw. Baublockcharakters;
  • Klimagerechte Anpassung des Gebäudebestands durch Fassaden- und Dachbegrünungen und Entsiegelung und Begrünung von privaten Innenhöfen;
  • Entwicklung von tragfähigen Nutzungskonzepten und Anpassungsstrategien der Gebäude und Freiräume im Gebiet, unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen an den Klimaschutz und der Ökologie;
  • Aufwertung und Begrünung der innerstädtischen öffentlichen Straßen-, Frei- und Grünflächen als Qualitätsbaustein zur Stärkung des Images und des Stadtbilds, sowie Erhöhung der Beiträge zum Regenwassermanagement;
  • Reduzierung von Lärmimmissionen, insbesondere des Verkehrslärms;
  • Schaffung geeigneter Infrastruktur und Ausstattung für neue Mobilitätsformen;
  • Grunderwerb zur Sicherung der Sanierungsziele in Bereichen mit Neuordnungspotenzial und hinsichtlich der Grün- und Freiflächen im Bereich südlich des ZOBs;
  • Verbesserung, Neuschaffung oder Verlegung von Radwegrouten und Fußwegeverbindungen sowohl innerhalb des Gebiets als auch zu den angrenzenden Stadträumen;
  • Verknüpfung des Gebiets mit den angrenzenden Stadträumen;
  • Schaffung von weiteren notwendigen Gemeinbedarfseinrichtungen, z. B. Kinderbetreuungseinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen;
  • Schaffung von neuen soziokulturellen Angeboten;
  • Beteiligung der Bürgerschaft bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen im Sanierungsgebiet;
  • Förderung und Ausbau des bürgerlichen Engagements.
  • 4,16 Mio. (Stand 12/2023)

LAUFZEIT

  • 4/2027

Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahme „Innenstadt West“
Vorbereitende Untersuchungen

V U Stand 05.2024
Vorbereitende Untersuchungen »Innenstadt West« (PDF, 38 MB)

A N H A N G Stellungnahmen

A N H A N G Fragebögen

A N H A N G Pläne

W E I T E R E D O W N L O A D S

Dirk Feil

Geschäftsführer
d.feil[at]san-ulm.de
Telefon 0731 / 15 386-21

 


Aktuelles

Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet »Innenstadt West« am 14.03.2024

Am Donnerstag, den 14. März 2024,

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04. Mai: Tag der Städtebauförderung 2024

Samstag, 04. Mai 2024
Quartiersfest am Blau Strand

von 13 bis 19 Uhr
am Parkhaus Deutschhaus

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Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet »Innenstadt West«

Am Donnerstag, den 14. September 2023, fand im Saal der Wengenkirche die Informationsveranstaltung

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Ulm macht Innenstadt

Ihre Meinung ist uns wichtig! Die gesammelten Ergebnisse aus dem Online-Dialog, den Fachgesprächen und den Veranstaltungen finden Sie im Endbericht zur Beteiligung.

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