Die Aufgabe: Weiterentwicklung des Gebiets zum attraktiven, innenstadtnahen Quartier beispielsweise durch Aufwertung der öffentlichen Räume in enger Kooperation mit der Landesgartenschau Ulm 2030.
Art des Sanierungsverfahrens: umfassendes Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB.
Die Herausforderung: Das Dichterviertel wird trotz seiner zentralen Lage durch die umgebenden Gleisanlagen und mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen räumlich von den angrenzenden Stadtbereichen und deren Stadtentwicklungsimpulsen abgetrennt. Im Rahmen des Sanierungsgebiets „Dichterviertel“ (Zeitraum: 2011 bis 2025) konnten bereits wichtige Impulse gesetzt und nachhaltige Entwicklungen angestoßen werden. Trotzdem ist noch vieles zu tun. Der Handlungsbedarf innerhalb des „Dichterviertel II“ steht auch im räumlichen Zusammenhang mit der Landesgartenschau Ulm 2030.
Handlungsfelder: Aufwertung der öffentlichen Flächen in Bezug auf Aufenthaltsqualität, Verkehrsberuhigung, Klimaanpassung und Durchgrünung; Schaffung eines vielfältigen Wohnraumangebots durch Neubauten; bauliche und energetische Aufwertung der Bestandsbebauungen; Aus- und Umbau der Fuß- und Radwegebeziehungen innerhalb des Dichterviertels zur verbesserten Anbindung an die umliegenden Stadtbereiche; Stärkung der räumlichen Beziehungen zwischen dem Dichterviertel und den Freianlagen der ehemaligen Bundesfestung bis hinauf zur Wilhelmsburg.
Was bisher geschah:
- Festlegung des Untersuchungsgebietes und Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt (22.03.2022);
- Informationsveranstaltung im Hotel LEONARDO zum künftigen Sanierungsgebiet und den Planungen der Landesgartenschau Ulm 2030 (30.03.2023);
- Antrag auf Aufnahme des Sanierungsgebietes „Dichterviertel II“ in ein Bund-Länder-Städtebauförderprogramm im Oktober 2025;
- Förmlich Festlegung des Sanierungsgebietes und der Sanierungssatzung durch den Gemeinderat (18.12.2025).
GEBIETSFLÄCHE (Untersuchungsgebiet)
- ca. 33 ha
FÖRDERPROGRAMM
- Landessanierungsprogramm (LSP)
SANIERUNGSVERFAHREN
- wird mit der Satzung festgelegt
RECHTSVERBINDLICHE FESTLEGUNG
SANIERUNGSSCHWERPUNKTE
FÖRDERRAHMEN der Vorbereitenden Untersuchung
- 950.000€
LAUFZEIT
- 4/2026
Nach aktuellem Stand bestehen keine Förderanreize für das Sanierungsgebiet „Dichterviertel II“.



Philipp Kopp