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Förderzeitraum von 2010 bis 2021

Beimerstetten Ortskern

Lebendig, dynamisch, aktiv

Die Aufgabe: Die Infrastruktur der Gemeinde zukunftsfähig machen und die zentral gelegenen Wohnstandorte zu verbessern und zu stärken.

Die Herausforderung: Stärkung der bestehenden Ortstrukturen bei gleichzeitiger Wahrung der gemeindlichen Identität.

Was bisher geschah: Marode Bausubstanz wurde an wichtigen Standorten rückgebaut, Gemeinbedarfseinrichtungen neu errichtet oder modernisiert, Plätze und Straßen an neue Anforderungen angepasst; ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) wurde erstellt und gleichzeitig die Vernetzung bestehender städtebaulicher Strukturen weiter vorangebracht. In der Zentralen Bahnhofstraße konnten durch Innenentwicklung neue Wohngebäude errichtet werden.

Status quo: Die Gemeinde Beimerstetten hat am 24.06.2021 die Aufhebung der Sanierungssatzung beschlossen.

Gebietsfläche

  • ca. 30,9 ha

Förderprogramm

  • Landessanierungsprogramm (LSP)
  • Programm für kleinere Städte und Gemeinden (LRP)

Sanierungsverfahren

  • vereinfachtes Verfahren (§ 142 BauGB)

Rechtsverbindliche Festlegung

  • 20.05.2010

Rechtsverbindliche Aufhebung der Sanierungssatzung:

  • 02.07.2021

Sanierungsschwerpunkte

  • Ertüchtigung der Infrastruktur und der Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Minderung von Beeinträchtigungen des Wohnens insbesondere durch Lärm
  • Stärkung des Ortsbildes und Gestaltung des öffentlichen Raumes

Demographische Daten

  • rd. 700 Bewohner*innen (Stand 2010)

Anzahl der Gebäude

  • ca. 277 Wohn- und Geschäftshäuser

Förderrahmen

  • rd. 5,2 Mio € (LRP und LSP: Abrechnung 2020)

Laufzeit

  • 12/2020
Karla Niebling-Junginger

Projekt- und Gebietskoordination
k.niebling[at]san-ulm.de
Telefon 0731 / 15 386-30